der owl lab e.U. für Beratungs- und Kommunikationsleistungen (B2B)
Fassung: August 2026
owl lab e.U.
Inhaberin: Mag. (FH) Anja Herberth
Anton-Gotschgasse 7, 3002 Purkersdorf, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 394038v
Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
UID-Nummer: ATU67836577
E-Mail: contact@anjaherberth.com
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der owl lab e.U., Inhaberin Mag. (FH) Anja Herberth („owl lab“), und ihren AuftraggeberInnen über Beratungs- und Kommunikationsleistungen. Dies umfasst insbesondere Krisenkommunikation, Kommunikation in Phasen des Umbruchs, Restrukturierungs- und Sanierungskommunikation, M&A-Kommunikation sowie Demografie-Beratung – unabhängig davon, ob die Beauftragung über anjaherberth.com, owllab.at oder auf anderem Weg erfolgt.
1.2 Das Angebot von owl lab richtet sich ausschließlich an Unternehmen und sonstige UnternehmerInnen im Sinne des österreichischen Unternehmens- und Konsumentenschutzrechts. Verträge mit VerbraucherInnen werden nicht geschlossen.
1.3 Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem sonstigen Einzelvertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn owl lab ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Diese AGB gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, sofern sie den AuftraggeberInnen vor Vertragsabschluss übermittelt oder ausdrücklich in die Vertragsbeziehung einbezogen wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von owl lab sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Aufnahme der Leistung zustande.
2.2 Erklärungen in Textform, insbesondere per E-Mail, sind für die Beauftragung ausreichend. Bei dringenden Krisen- oder Sonderlagen kann ein Auftrag auch mündlich oder telefonisch erteilt werden. Die Parteien halten Umfang, Honorar und wesentliche Rahmenbedingungen anschließend so bald wie möglich in Textform fest.
2.3 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Honorar, Zeitplan und Ressourcen haben und sind gesondert zu vereinbaren.
3. Gegenstand und Charakter der Leistungen
3.1 owl lab erbringt strategische, konzeptionelle, redaktionelle, moderierende und operative Beratungs- und Kommunikationsleistungen. Je nach Auftrag können dazu insbesondere Situationsanalysen, Kommunikationsstrategien, Stakeholder- und Risikoanalysen, Botschaften, Sprachregelungen, Kommunikationspläne, Briefings, Medienarbeit, Texte, Workshops, Sparring sowie die Begleitung von Entscheidungs- und Veränderungsprozessen gehören.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk vereinbart wurde, schuldet owl lab eine fachgerechte Beratung und Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, medialen, rechtlichen, reputativen, organisatorischen oder kulturellen Erfolg. Reaktionen von Medien, Plattformen, Behörden, Mitarbeitenden, GeschäftspartnerInnen oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs von owl lab.
3.3 owl lab arbeitet selbstständig, eigenverantwortlich und fachlich weisungsfrei. Eine Vertretungs- oder Abschlussvollmacht für die AuftraggeberInnen besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform erteilt wurde.
3.4 Entscheidungen über Unternehmensführung, Transaktionen, Restrukturierungen, Sanierungen oder sonstige Maßnahmen verbleiben bei den Auftraggeber:innen und ihren zuständigen Organen.
4. Fachliche Abgrenzung und Zusammenarbeit mit anderen BeraterInnen
4.1 Die Leistungen von owl lab stellen keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Insolvenz-, Unternehmensbewertungs- oder Transaktionsberatung dar. owl lab prüft insbesondere nicht abschließend, ob Aussagen, Maßnahmen oder Veröffentlichungen rechtlich zulässig, kapitalmarktrechtlich erforderlich, steuerlich angemessen oder wirtschaftlich zweckmäßig sind.
4.2 Die kommunikative Begleitung erfolgt – soweit für den Auftrag erforderlich – in enger Abstimmung mit der rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen, Restrukturierungs- oder Transaktionsberatung der AuftraggeberInnen. Die AuftraggeberInnen sorgen für die rechtzeitige fachliche Prüfung und Freigabe jener Inhalte, die eine solche Beurteilung erfordern.
4.3 Eine vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung von owl lab begründet kein anwaltliches Berufsgeheimnis und keine anwaltliche Verschwiegenheits- oder Aussagebefreiung. Gesetzliche Offenlegungs-, Aussage- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
5. Zusammenarbeit, Information und Freigaben
5.1 Die AuftraggeberInnen stellen owl lab rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und fachlichen Einschätzungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung relevant sind. Sie informieren owl lab unverzüglich über neue Tatsachen, Änderungen oder Entwicklungen, die Inhalt, Risiko, Zeitplan oder Wirkung der Kommunikation beeinflussen können.
5.2 owl lab darf grundsätzlich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den AuftraggeberInnen, deren Organen sowie deren Berater:innen übermittelten Informationen und fachlichen Positionen vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
5.3 Die AuftraggeberInnen benennen eine entscheidungs- und freigabeberechtigte Ansprechperson sowie nach Möglichkeit eine Vertretung. Freigaben, Weisungen und Entscheidungen dieser Personen darf owl lab als verbindlich behandeln.
5.4 Veröffentlichungen, Aussendungen oder sonstige externe Kommunikation erfolgen nur nach Freigabe durch die AuftraggeberInnen. Etwas anderes gilt nur, wenn owl lab im Rahmen eines vorab vereinbarten Krisen-, Freigabe- oder Eskalationsprozesses ausdrücklich zur selbstständigen Freigabe oder Veröffentlichung ermächtigt wurde.
5.5 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Informationen, Entscheidungen oder Freigaben der AuftraggeberInnen entstehen, gehen nicht zulasten von owl lab. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen; daraus entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.
5.6 Bei zeitkritischen Mandaten arbeitet owl lab auf Grundlage jener Informationen, die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar und überprüfbar sind. Werden später neue oder abweichende Tatsachen bekannt, können Empfehlungen, Entwürfe und Sprachregelungen entsprechend angepasst werden, ohne dass dies für sich genommen einen Mangel der zuvor erbrachten Leistung darstellt.
5.7 Soll owl lab mehrere Parteien einer Transaktion oder eines Verfahrens begleiten, ist dies transparent zu vereinbaren. Tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte sind von beiden Seiten unverzüglich offenzulegen. owl lab ist berechtigt, Leistungen bis zur Klärung auszusetzen oder den Auftrag aus wichtigem Grund zu beenden, wenn eine unabhängige und loyale Beratung nicht mehr sichergestellt werden kann.
6. Rechte an bereitgestellten Inhalten
6.1 Die AuftraggeberInnen gewährleisten, dass von ihnen bereitgestellte Informationen, Texte, Bilder, Marken, Unterlagen und sonstige Inhalte richtig sind und für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Sie holen erforderliche Zustimmungen und Nutzungsrechte rechtzeitig ein.
6.2 Werden owl lab aufgrund einer von den AuftraggeberInnen zu vertretenden Rechtsverletzung Ansprüche Dritter entgegengehalten, halten die AuftraggeberInnen owl lab im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos. Dies umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. owl lab informiert die AuftraggeberInnen unverzüglich und stimmt wesentliche Schritte der Rechtsverteidigung mit ihnen ab.
7. Verschwiegenheit und Schutz sensibler Informationen
7.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten kaufmännischen, strategischen, rechtlichen, finanziellen, personellen, technischen und sonstigen vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, streng vertraulich. Dies gilt insbesondere für Krisen, Restrukturierungen, Sanierungen, Transaktionen, interne Entscheidungsprozesse sowie personen- und unternehmensbezogene Daten.
7.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten mitgeteilt wurden oder von ihr unabhängig entwickelt wurden.
7.3 Vertrauliche Informationen dürfen nur jenen MitarbeiterInnen, ErfüllungsgehilfInnen und externen Fachpersonen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und zu angemessener Verschwiegenheit verpflichtet sind.
7.4 Gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Offenlegungs- und Aussagepflichten bleiben unberührt. Soweit rechtlich zulässig, informiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.
7.5 Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbeschränkt über das Vertragsende hinaus.
7.6 Bei besonders schutzbedürftigen Informationen vereinbaren die Parteien auf Wunsch geeignete Übermittlungs-, Speicher- und Freigabewege. Ohne vorherige Zustimmung der AuftraggeberInnen übermittelt owl lab keine als streng vertraulich gekennzeichneten Mandatsinformationen an öffentlich zugängliche KI-Dienste. Soweit gesicherte technische Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies im Rahmen der anwendbaren Datenschutz- und Verschwiegenheitsanforderungen.
8. Datenschutz
8.1 Die Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die AuftraggeberInnen gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die sie owl lab zur Verfügung stellen, rechtmäßig verarbeitet und für den Vertragszweck übermittelt werden dürfen.
8.2 Verarbeitet owl lab personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der AuftraggeberInnen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Erforderliche Regelungen zu UnterauftragsverarbeiterInnen werden in dieser Vereinbarung getroffen.
8.3 Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzinformation von owl lab beziehungsweise der betreffenden Website.
9. Beiziehung Dritter
9.1 owl lab ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte MitarbeiterInnen, KooperationspartnerInnen oder sonstige Dritte beizuziehen. Diese werden entsprechend ihrer Aufgabe zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorgaben verpflichtet.
9.2 Soweit externe Dritte Zugang zu besonders sensiblen Mandatsinformationen erhalten sollen und nicht bereits im Angebot oder in einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung genannt sind, informiert owl lab die AuftraggeberInnen vorab. Gesetzlich erforderliche Zustimmungen bleiben vorbehalten.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, entsteht zwischen den von owl lab beigezogenen Dritten und den AuftraggeberInnen kein unmittelbares Vertragsverhältnis. Beauftragen die AuftraggeberInnen externe DienstleisterInnen unmittelbar, haften diese selbst für ihre Leistungen.
10. Termine, Erreichbarkeit und höhere Gewalt
10.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung der AuftraggeberInnen voraus.
10.2 Eine ständige Erreichbarkeit, Rufbereitschaft oder Verfügbarkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten ist nicht automatisch Bestandteil eines Krisen- oder Beratungsmandats. Umfang, Reaktionszeiten, Kontaktwege und Vergütung einer Rufbereitschaft sind gesondert zu vereinbaren.
10.3 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei – insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Streik, schwere Erkrankung, Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder IT-Systemen sowie erhebliche Cyber- oder Sicherheitsvorfälle – verlängern Leistungsfristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung verhindern oder wesentlich erschweren. Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Ersatzlösung.
11. Honorar, Auslagen und Zahlung
11.1 Die Höhe und Berechnung des Honorars ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Sämtliche Honorare verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten oder sonst angemessenen Zeitaufwand verrechnet. In zeitkritischen Situationen kann die Abstimmung in kurzer Form, insbesondere per E-Mail oder telefonisch mit nachfolgender Bestätigung, erfolgen.
11.3 owl lab ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Akonti und dem Leistungsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei dringenden Krisenmandaten, umfangreichen Projekten oder der Beauftragung externer Leistungen.
11.4 Notwendige und vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Material- und Fremdkosten werden zusätzlich gegen Nachweis oder gemäß der im Angebot festgelegten Pauschale verrechnet. Über einen vereinbarten Kostenrahmen hinausgehende Fremdkosten bedürfen grundsätzlich der Freigabe der AuftraggeberInnen; abweichende Regelungen in einem Krisen- oder Eskalationsplan bleiben möglich.
11.5 Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Die AuftraggeberInnen ersetzen außerdem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn- und Einbringungskosten.
11.7 Bei nicht bloß geringfügigem Zahlungsverzug ist owl lab nach Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Daraus entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten von owl lab.
11.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von owl lab ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
12. Absage und Verschiebung gebuchter Termine
12.1 Die folgenden Regelungen gelten für verbindlich reservierte Beratungs-, Workshop-, Moderations- und sonstige Leistungstage oder -termine. Absagen und Verschiebungswünsche sind in Textform mitzuteilen.
12.2 Bei einer Absage durch die AuftraggeberInnen fallen – bezogen auf das für den abgesagten Termin vereinbarte Honorar – folgende Stornokosten an:
- mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornokosten;
- 8 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent;
- 7 oder weniger Kalendertage vor dem Termin: 100 Prozent.
12.3 Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits verbindlich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen sowie angefallene Reise- oder sonstige Drittkosten sind vollständig zu ersetzen.
12.4 Anstelle einer Absage kann ein Termin einmalig ohne Stornokosten verschoben werden, wenn der Ersatztermin innerhalb von drei Monaten stattfindet, owl lab am Ersatztermin verfügbar ist und der ursprünglich reservierte Termin noch anderweitig vergeben werden kann. Andernfalls gelten die Stornoregeln gemäß Punkt 12.2. Für weitere Verschiebungen kann owl lab den daraus entstehenden Aufwand verrechnen.
12.5 Gesetzliche Ansprüche wegen des Unterbleibens der Leistung aus Gründen aufseiten der AuftraggeberInnen bleiben unberührt. Bereits verrechnete Stornokosten werden auf solche Ansprüche angerechnet; eine doppelte Verrechnung erfolgt nicht.
13. Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung
13.1 Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Beratungs- oder Bereitschaftsmandate gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, kann ein unbefristetes laufendes Mandat von jeder Partei mit vier Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
13.2 Das Recht beider Parteien zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz angemessener Nachfrist nicht behebt, eine weitere Zusammenarbeit wegen eines nicht lösbaren Interessenkonflikts unzumutbar wird oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen und eine verlangte angemessene Sicherheit nicht geleistet wird.
13.3 Bei Beendigung des Vertrags sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich eingegangenen Fremdkosten und sonstigen nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen zu bezahlen. Unterbleibt die Leistung aus Gründen aufseiten der AuftraggeberInnen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von owl lab, insbesondere nach § 1168 ABGB, unberührt. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
14.1 Urheberrechte und sonstige Rechte an von owl lab entwickelten Methoden, Modellen, Konzepten, Vorlagen, Analysen, Strategien, Präsentationen, Texten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei owl lab beziehungsweise den jeweiligen RechteinhaberInnen.
14.2 Nach vollständiger Bezahlung erhalten die Auftraggeber:innen an den finalen, für sie erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Zur externen Veröffentlichung bestimmte Arbeitsergebnisse – etwa Presseinformationen, Statements, Website-Texte oder Mitarbeitendeninformationen – dürfen bestimmungsgemäß veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden.
14.3 Interne Strategieunterlagen, Analysen, Schulungsunterlagen und Arbeitsmethoden dürfen innerhalb des Unternehmens und gegenüber den für das Mandat beigezogenen Organen und BeraterInnen verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, entgeltliche Verwertung, Schulungsnutzung für Dritte oder Bearbeitung zur Erstellung eigener Beratungsprodukte bedarf der vorherigen Zustimmung von owl lab.
14.4 Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Zwischenstände und bearbeitbare Quelldateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.5 Werden freigegebene Arbeitsergebnisse nachträglich ohne Mitwirkung von owl lab inhaltlich verändert oder in einem anderen Zusammenhang eingesetzt, trägt owl lab keine Verantwortung für die geänderte Fassung oder Verwendung.
15. Namensnennung und Referenzen
15.1 Vertraulichkeit und Diskretion haben Vorrang. owl lab nennt oder beschreibt AuftraggeberInnen, Mandate, Logos, Ergebnisse oder Fallbeispiele weder auf Websites und Social Media noch in Präsentationen, Pitches oder gegenüber Medien, sofern die jeweiligen AuftraggeberInnen nicht zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
15.2 Eine Zustimmung kann auf bestimmte Medien, Inhalte, Zeiträume oder Verwendungszwecke beschränkt und für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig hergestellte Druckwerke müssen nur dann entfernt oder vernichtet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
16. Gewährleistung
16.1 owl lab behebt nachweisliche Mängel der vereinbarten Leistung innerhalb angemessener Frist. Den AuftraggeberInnen obliegende gesetzliche Prüf- und Rügepflichten bleiben unberührt. Mängel sind nach Erkennbarkeit unverzüglich und nachvollziehbar in Textform zu beschreiben.
16.2 owl lab ist zunächst Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Erst wenn die Verbesserung unmöglich ist, verweigert wird oder innerhalb angemessener Frist scheitert, stehen die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
16.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung.
16.4 Keine Mängel sind insbesondere fachlich vertretbare Einschätzungen, nachträglich aufgrund neuer Informationen erforderliche Anpassungen oder Reaktionen Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs von owl lab liegen.
17. Haftung
17.1 Außer bei Personenschäden haftet owl lab nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß auch für beigezogene ErfüllungsgehilfInnen und Dritte.
17.2 owl lab haftet nicht für Nachteile, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, nicht eingeholten fachlichen oder rechtlichen Freigaben, Weisungen oder Entscheidungen der AuftraggeberInnen oder deren BeraterInnen oder auf einer nachträglichen Veränderung freigegebener Arbeitsergebnisse beruhen, sofern owl lab daran kein grobes Verschulden trifft.
17.3 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Die AuftraggeberInnen haben das Verschulden von owl lab und den ursächlichen Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden nachzuweisen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon wirksam, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
18.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
18.3 Erfüllungsort ist der Sitz von owl lab. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig und im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von owl lab vereinbart.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien werden sich um eine wirksame Vereinbarung bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung möglichst nahekommt.